Bereits zum Januar 2021 bestätigten die portugiesischen Steuerbehörden die Einführung des QR-Codes. Dieser war das gesamte Jahr 2021 optional, wird aber nun ab dem 01.01.2023 obligatorisch. Was Sie genau dazu wissen müssen, haben wir wie immer kurz und übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Was beinhaltet die Verordnung 195/2020?

Grundsätzlich werden zwei neue Regelungen mit der Verordnung 195/2020 festgelegt:

Inhalte des Codes:

  • Steuer-ID (Emittent und Kunde)
  • Land des Kunden
  • Belegart
  • Belegstatus
  • Belegdatum
  • Rechnungsnummer

Alle diese Daten werden in dem SAFT-PT Format übermittelt. Dabei handelt es sich um ein Dateiformat für die Sendung von Buchhaltungsbelegen.

 

Die Regelung in SAP

Um die neuen Bestimmungen entsprechend umzusetzen, bietet die SAP ein zentralisiertes Framework zur Verwaltung von Serien- und AT-Validierungscodes pro Modul für die manuelle oder elektronische Kommunikation. Um dies allerdings in vollem Umfang nutzen zu können müssen einige Voraussetzungen auf dem SAP-System geschaffen werden.

So muss neben der Implementierung verschiedener SAP-Hinweise auch die Erstellung neuer Nummernkreise erfolgen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese werden dann den entsprechenden SAF-T-Dokumenttypen zugeordnet und Drucklayouts festgelegt.

 

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen brauchen, melden Sie sich gerne bei uns. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.