REACH, CLP und GHS – Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) bringt die EU-Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien).

Das GHS wurde im Rahmen der Vereinten Nationen als System zur Ermittlung gefährlicher Chemikalien und zur Unterrichtung der Nutzer über das Gefahrenpotenzial und dient nunmehr auch als Grundlage für internationale und nationale Regelungen für Gefahrguttransporte.

Das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“– kurz GHS – ist das neue System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, ausgearbeitet von Gremien der vereinten Nationen.

Die weltweit gültige Einstufungsmethode soll neben der Verbesserung von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Verbraucherschutz und Transportsicherheit auch Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr schaffen.

Die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging) regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten

REACH, stehend für Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of Chemicals, regelt als europäische Chemikalienverordnung die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe innerhalb der EU.

Seit dem 1. Juni 2007 zentralisiert und vereinfacht diese neue EG-Verordnung Nr. 1907/2006 das Chemikalienrecht europaweit.

Im Rahmen der REACH-Verordnung wird die Verantwortlichkeit für Chemikalien an den jeweiligen Hersteller, Importeur, Formulierer oder nachgeschalteten Anwender übertragen. Diese müssen sicherstellen, dass die Chemikalien, die sie herstellen oder in Verkehr bringen, sicher verwendet werden.

Als eines der strengsten Chemikaliengesetzte weltweit, enthält die REACH-Verordnung auch Bestimmungen zur Weitergabe von Stoffinformationen innerhalb der gesamten Lieferkette: alle zur Verfügung stehenden Informationen, die notwendig für die Gewährleistung der sicheren Verwendung des Stoffes sind, ausgehend vom Hersteller bis zum endgültigen Verwender, müssen weitergegeben werden. Zum Beispiel durch Bereitstellung und Versand von Sicherheitsdatenblättern.

Nach REACH sind Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder produziert werden registrierungspflichtig.

Betroffen sind:

  • Stoffe
  • Stoffe in Gemischen
  • Stoffe die beabsichtigt aus Erzeugnissen freigesetzt werden

Wichtige Fristen

  • Seit dem 01. Dezember 2012:
    Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen nach CLP
  • Bis zum 31.05.2015:
    Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen nach der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG
  • Bis 31. Mai 2015:
    Sicherheitsdatenblatt von Gemischen muss Einstufung nach der Richtlinie 1999/45/EG enthalten, auch wenn Einstufung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) verfügbar ist.
    Sicherheitsdatenblatt von Stoffen und Gemischen mit Einstufung nach der CLP-Verordnung
  • Ab 01. Juni 2015:
    Etikett darf ausschließlich die Kennzeichnung nach CLP aufweisen. Für bereits in Verkehr gebracht Ware (hierzu zählt auch die Einlagerung) gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren.

Die wichtigsten Änderungen ab dem 01.06.2015:

Durch das Inkrafttreten der CLP-Verordnung kommt es zu weitreichenden Änderungen im Gefahrstoffrecht. Diese haben Konsequenzen für die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen.

Die neuen rautenförmigen, rotgerahmten GHS-Piktogramme (schwarzes Symbol auf weißem Grund) finden Anlehnung an die Symbole für den Gefahrguttransport.

Sie werden die bisherigen orangenfarbenen Gefahrenstoffsymbole ersetzen.

Die bisher genutzten Gefahrenbezeichnungen wie „hochentzündlich“ oder „gesundheitsschädlich“ entfallen.

Stattdessen werden die GHS-Piktogramme mit den Signalwörtern GEFAHR (für schwerwiegende Gefahrenkategorien) und ACHTUNG (für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien) ergänzt.

Damit soll sofort über den relativen Gefährdungsgrad eines Stoffes oder Gemisches informiert werden.

H- und P-Sätze (hier die komplette Liste)  werden die bisherigen R- und S- Sätzen (Risiko und Sicherheitshinweise) ablösen.

Gefahrenhinweise (Hazard Statements) beschreiben Art und Schweregrad einer Gefahr, welche von einem Stoff oder Gemisch ausgeht.

Sicherheitshinweise (Precautionary Statements) dienen als Empfehlung, wie etwaige schädliche Wirkungen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vermieden oder aber zumindest minimiert werden können.

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