Bestimmt kennt jeder das Bild eines großen Tanklastzuges auf der Straße und die verschiedenen Kennzeichnungen, die diese Fahrzeuge tragen. Sind diese LKWs mit Benzin beladen, versteht es sich von selbst, dass es sich dabei um äußerst gefährliches Gut handelt. Doch was sagen diese Kennzeichnungen noch aus? Und was versteht man alles unter dem Begriff „Gefahrgut“? Worauf muss man im speziellen beim Umgang mit Gefahrgütern beachten? Diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne in diesem Teil unseres Logistiklexikons.

Was ist Gefahrgut?

Als Gefahrgut bezeichnet man grundsätzlich alle Stoffe, Gemische und Gegenstände die im Laufe eines Transports Gefahren für folgende Bereiche bedeuten könnten:

  • Öffentliche Sicherheit oder Ordnung
  • Wichtige Gemeingüter
  • Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren

Gefahrgut oder Gefahrstoff?

Neben dem Gefahrgut gibt es noch die Gefahrstoffe. Dieser Unterschied in der Bezeichnung ist keinesfalls ein Zufall. Die Kennzeichnung eines Gefahrstoffes weist auf Gefahren beim Umgang mit eben diesen Stoffen hin (z. B. Herstellung, Weiterverarbeitung oder Verwendung), wohingegen die Bezeichnung eines Gefahrgutes sich lediglich auf den Transport bezieht.

Somit kann ein Stoff ein Gefahrgut sein, aber kein Gefahrstoff und umgekehrt. In jedem Fall müssen beide Kennzeichnungen nach Vorgaben des Gesetzgebers vorgenommen werden.

Wie muss eine Kennzeichnung erfolgen?

Einheitliche Etiketten nach GHS-Verordnung

Im Juni 2015 endete die Übergangsfrist für die „alte“ Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Etiketten, die zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen verwendet werden, GHS-konform sein. GHS steht für Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals.

Anzugebende Merkmale

Welche Stoffe müssen gekennzeichnet werden?

Welche Stoffe als Gefahrstoffe einzustufen sind und wie diese gekennzeichnet und verpackt werden müssen regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Laut dieser fallen sämtliche Stoffe, Zubereitungen und Gemische, die folgende physikalischen oder chemischen Eigenschaften besitzen unter diese Einordnung:

Welche Konsequenzen gibt es bei Verstößen?

Erfüllt man die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Kennzeichnung von Gefahrgut und Gefahrstoffen nicht, so sind erhebliche Strafen zu erwarten. Unter anderem kann eine nicht zugelassene Inverkehrbringung eines zulassungspflichtigen Stoffes eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren nach sich ziehen.

Ob es sich bei derartigen Verstößen um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten handelt wird von Fall zu Fall von den zuständigen Behörden entschieden. Die Strafen belaufen sich bei Ordnungswidrigkeiten auf  bis zu 100.000€, bei Straftatbestand sogar auf bis zu 5 Jahre Haft.

Genauere Informationen finden Sie im ChemG.