Die Corona-Pandemie hat die Welt weiterhin fest im Griff. Um den wirtschaftlichen Folgen etwas entgegen zu wirken hat die deutsche Bundesregierung nun ein großes Konjunkturpaket beschlossen, das neben vielen anderen Änderungen auch eine zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer vorsieht.

Da diese Änderung sehr kurzfristig beschlossen wurde und nun bereits ab 01.07.2020 in Kraft treten soll, stehen viele Unternehmen vor dem Problem entscheiden zu müssen, welche Anpassungen diesbezüglich auch auf den entsprechenden ERP-Systemen vorzunehmen sind. Die Steuersenkung selbst soll nach aktuellem Stand vorerst bis 31.12.2020 bestehen.

7 Punkte auf die Sie bei der Mehrwertsteuersenkung achten sollten

Um also sicher zustellen, dass auch Ihr SAP-System nach Inkrafttreten der Steuersenkungen weiterhin richtige Ergebnisse liefert, sollten Sie sicherstellen, dass folgende 7 Punkte angepasst werden:

  • Steuerkennzeichen
  • Logik in der Mehrwertsteuerfindung
  • Automatisierte Rechnungsverarbeitung via IDoc
  • Schnittstellen zur Verbuchung von steuerrelevanten Vorgängen
  • Erweiterungen in der Steuerfindung
  • Rechnungsformulare
  • Steuerreporting

Um sicherzugehen, dass auch alle Anpassungen entsprechend fachmännisch eingepflegt werden und in Anbetracht des schmalen Zeitfensters, in dem diese umgesetzt werden müssen, ist es jedoch ratsam hier Experten zu Rate zu ziehen.

Sollten Sie also Unterstützung bei der Umsetzung der Änderungen zur Mehrwertsteuersenkung benötigen oder sich für andere Themen rund um Finance und Controlling in SAP interessieren, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen gerne.