SAP hat ein neues HCM Support Package veröffentlicht. Wir haben die wichtigsten Inhalte davon kurz und übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Korrekturen und Änderungen im SAP Support Package 604.C3 vom 15.02.2018

 

Personaladministration

Betriebliche Altersversorgung

2566992 – RBM: Korrekturen / Erweiterungen (1/2018)

Über diesen SAP-Hinweis werden die folgenden Korrekturen / Erweiterungen zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren ausgeliefert:

  1. Laufzeitfehler GETWA_NOT_ASSIGNED
    Sie erstellen die MZ01-Meldungen. Hierbei kann es in Spezialfällen zu dem Laufzeitfehler Feldsymbol ist noch nicht zugewiesen in der Methode GET_RENTE der Klasse CL_HRPAYDE_RBM_MZ01_RENTE kommen.
  2. Unberechtigte Storno- / Neumeldung
    Sie wiederholen die Erstellung der MZ01-Meldungen für bereits gemeldete Zeiträume. Hierbei kommt es in Spezialfällen zu Storno- und Neumeldungen, obwohl keine inhaltliche Änderung der Meldedaten vorliegt. Der Fehler kann bei unterschiedlicher Sortierung der Tabelle LSTBTRG bei der neu erstellten Meldung im Vergleich zur bereits übertragenen Meldung auftreten.
  3. Unvollständige Meldung einer Rückzahlung
    Sie korrigieren das Ende einer Rentenzahlung in einem bereits gemeldeten Leistungsjahr auf ein Datum in einem Vorjahr. Bei der Meldung der Rückzahlung im aktuellen Leistungsjahr werden aber nur die Beträge aus dem Kalenderjahr mit dem nun aktuellen Enddatum gemeldet.
    Beispiel: Korrektur einer Rentenzahlung von 01/2010 bis 06/2015 auf 01/2010 bis 06/2014 in 2017. Bei der Erstellung der Meldung für 2017 fehlen die Korrekturbeträge aus den Zeiträumen 01/2015 bis 06/2015.
  4. Falsche Prüfung zur Fehlernummer 3052 
    Bei der Prüfung zur Fehlernummer 3052 für das Feld gebDt (Die Jahresangabe des Geburtsdatums muss kleiner oder gleich dem Jahr des Zuflusses / Abflusses sein) erfolgt die Prüfung auf ‚kleiner‘ anstatt ‚kleiner oder gleich‘.

2581451 – BAV: Gesetzliche Unverfallbarkeit – abweichender Anspruchsbeginn über IT0041

Über den SAP-Hinweis 2510128 wurde die neue Klasse CL_HRPADDE_UA_GESETZLICH zur Prüfung der gesetzlichen Unverfallbarkeit ausgeliefert. Die Vorgabe eines abweichenden Anspruchsbeginns über IT0041 Datumsangaben wird hierbei aber nicht berücksichtigt.

Mit diesem SAP-Hinweis werden entsprechende Änderungen ausgeliefert.

 

Personalabrechnung Deutschland

Im Bereich der Personalabrechnung Deutschland liefert das Support Package Änderungen in den nachfolgenden Bereichen:

2583863 – LStB: Anpassung des Programms RPCTXWD1 für TH11

Der SAP-Hinweis erweitert den Quelltext des Programms Fehlerhafte Datensätze ermitteln / zur Verarbeitung kennzeichnen (RPCTXWD1) für die Nutzung der Version 11 für Transferheader (TH) und Nutzdatenheader (NDH).

Die Funktionsweise des Programms ändert sich nicht. Zukünftig kann das Programm sowohl TH8/NDH10 als auch TH11/NDH11 verarbeiten.

2586372 – SV: Zusätzliche Prüfungen für URLs und Datenlieferanten

Mit diesem Hinweis werden folgende Punkte angepasst:

  1. Nach dem 28.02.2018 werden die alten URLs vom GKV-Kommunikationsserver nicht mehr unterstützt. Eine Übertragung bzw. Abholung von Meldungen mit diesen URLs ist dann nicht mehr möglich. Die Umstellung ist im SAP-Hinweis 2484878 beschrieben.
    Wenn Sie die alten URLs verwenden, fand bisher keine Prüfung und Information der Anwender im SAP-System statt. Zukünftig wird eine evtl. noch durchzuführende Umstellung als Warn- bzw. Fehlernachricht ausgegeben.
  2. In der Vergangenheit als Datenlieferanten verwendete Betriebsnummern sollen zukünftig nicht mehr im Testreport zum Auflisten der Einstellungen Kommunikation GKV (RPUSVHD0) aufgelistet werden.

2507757 – SV: Abholung von Eingangsmeldungen der DAK

Mit der Programmerweiterung aus diesem SAP-Hinweis werden zusätzlich zu Anfragen für eine Datenart und einen Datenlieferanten bei der VDEK auch Anfragen für diese Datenart und diesen Datenlieferanten bei der BITMARCK gestellt.

2568898 – LStA, LStB, ELStAM: Vorbereitende Auslieferung für die Versionsänderung des Transfer- und Nutzdatenheaders – Teil 3

Der SAP-Hinweis passt den Quelltext für eine geplante Versionsänderung des Transfer- und Nutzdatenheaders an. Transferheader (TH) und Nutzdatenheader (NH) sind Bestandteile des für die Datenübertragung ELSTER genutzten XMLs.

Das Einspielen des SAP-Hinweises ändert das aktuelle Systemverhalten nicht. Es werden bis auf Weiteres die Versionen 8 für den Transferheader und Version 10 für den Nutzdatenheader verwendet.

2587641 – UV-Meldeverfahren: Lohnart /6UP (UV-Beitragsmaßstab) wird nicht gebildet

Mit diesem Hinweis wird eine Korrektur für den Programmfehler in der Abrechnung der Lohnart /6UP (UV-Beitragsmaßstab) ausgeliefert.

2576154 – ELStAM: Stichtagsgenaue Auswertung der Teilapplikation LSTZ bei Massenabmeldungen

Dieser Hinweis liefert eine Korrektur für den Report ELStAM: An- und Abmeldungen erstellen (RPCE2VD0_OUT), der bei der Massenabmeldung keine entsprechende Abmeldung erstellt.

2594514 – ELStAM: Korrekturen Verteiltes Reporting

Mit diesem SAP-Hinweis wir die Fehlernachricht ‚Fehler: NDTIC in P01E2_ADM bereits vorhanden: <NDTIC>‘ verhindert, die beim Ausführen des Reports ELStAM: An- und Abmeldungen sammeln – Verteiltes Reporting (RPCE2SD0_OUT_VR) auftritt.

2567044 – AAG: technische Vorabauslieferung der Verrechnung mit dem Beitragsnachweis

Dieser SAP-Hinweis beinhaltet technische Vorablieferungen für die Verrechnung von Erstattungsbeträgen mit dem Beitragsnachweis.

2587691 – EEL: Sammelhinweis für Korrekturen zum Jahreswechsel

Mit diesem Hinweis werden folgende Korrekturen zum Jahreswechsel ausgeliefert:

  1. Das Programm zur Erstellung von EEL-Meldungen (RPCEEVD0_OUT) erzeugt kein Protokoll für Brutto-/Nettobeträge, obwohl das entsprechende Kennzeichen im Gruppenrahmen Programmsteuerung gesetzt ist. Das Protokoll für Brutto-/Nettobeträge wird nun korrekt erzeugt. Davon ausgenommen sind weiterhin die Abgabegründe 02 und 23 (Kinder-Krankengeld und Kinder-Verletztengeld), da für diese Abgabegründe kein Brutto-/Nettoprotokoll erzeugt werden kann.
  2. Das Programm zur Erstellung von EEL-Meldungen (RPCEEVD0_OUT) gibt einen fehlerhaften Nachrichtentext im Bereich Personenspezifische Nachrichten aus, falls der Subtyp 5 des Infotyps 0651 nicht vorhanden ist. Die Nachricht wird nun korrekt ausgegeben.
  3. Das Feld EZKV (beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlungen in der Krankenversicherung) im Datenbaustein DBAE (Arbeitsentgelt) wird nicht gefüllt, obwohl innerhalb der letzten zwölf Monate solche Einmalzahlungen geleistet wurden. Mit Datensatzversion 09 wurden zum 01.01.2018 verschiedene Prüfungen im Datenbaustein DBAE (Arbeitsentgelt) entfernt. Diese Prüfungen werden mit dieser Korrektur nun auch vom System beim Erstellen der Meldungen nicht mehr durchgeführt.
  4. Mit Datensatzversion 09 wurden für den Datenbaustein DBFR (Angaben zur Freistellung bei Erkrankung/Verletzung des Kindes) bestimmte Prüfungen hinzugefügt (DBFR084, DBFR096). Falls der Anspruch auf bezahlte Freistellung in Ihrem Unternehmen nicht ausgeschlossen ist, müssen nun Angaben in den Feldern BEGRZFREIST (Anzahl der Arbeitstage, auf die der Anspruch auf bezahlte Freistellung begrenzt ist) und BEZFREIST-VOM / BEZFREIST-BIS (freigestellt von … bis) gemacht werden. Die genannten Felder dürfen bei gegebenem Anspruch auf bezahlte Freistellung nicht leer sein. Die Prüfungen im Rahmen der Meldungserstellung werden durch diesen Hinweis hinzugefügt. Auch die entsprechenden Felder im Infotyp 0651, Subtyp 2 werden nun geprüft und müssen gefüllt werden, wenn der Anspruch auf bezahlte Freistellung gegeben ist.
  5. Beim Blättern zwischen verschiedenen Sätzen des Infotyps 0651, Subtyp 2 wird das Feld Anzahl der Arbeitstage im Freistellungszeitraum (ANZAT) nicht aktualisiert. Stattdessen wird der im ersten Infotypsatz eingetragene Wert auch bei den restlichen Infotypsätzen angezeigt. Das Symptom wird mit dieser Korrekturanleitung behoben, es handelt sich um ein reines Anzeigeproblem auf den Infotyp-Oberflächen; die Daten in der Datenbank sind korrekt.

2586382 – EEL: Feld AZMOD im Datenbaustein DBAL wird abhängig von der Anmeldesprache falsch gefüllt

Das Feld Teilnahme am Arbeitszeitmodell (AZMOD) im Datenbaustein Allgemeines (DBAL) des EEL-Verfahrens wird vom Programm Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen (RPCEEVD0_OUT) nicht korrekt gefüllt, d.h. das Feld wird mit N (=Nein) gefüllt, obwohl J (=Ja) erwartet wurde. Das Symptom wird mit diesem SAP-Hinweis behoben.

2561481 – EEL: Anpassung der EEL-Sachbearbeiterliste Prozesssicht für Abgabegrund 42/62

Mit diesem Hinweis wird das Coding der EEL-Sachbearbeiterliste Prozesssicht (RPCEELD0_PROCESS) für EEL-Abgabegründe 42/62 erweitert und angepasst.

2587455 – Entgeltnachweis: Lohnartenkennzeichnung bei abgeleiteten Lohnarten

Entsprechend konfigurierte kundeneigene Lohnarten werden im Entgeltnachweis nicht als lohnsteuerpflichtige (L) und nicht als Einmalzahlungen (E) ausgewiesen. Mit der Korrektur in diesem Hinweis werden solche Lohnarten auch als steuerpflichtige Einmalzahlungen im Entgeltnachweis ausgewiesen.

2575038 – SAP_PAYRACC_DE: Änderung am HRForms-Lohnkonto wegen des BRSG

Das Lohnkonto wurde aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) angepasst, wie in SAP-Hinweis 2557919 beschrieben. Dieser SAP-Hinweis beschreibt noch ein paar kleinere Verbesserungen.

2573802 – Entgeltnachweis: Fehler bei der Lohnartenkennzeichnung

Eine Lohnart wird unter Umständen mit falschen Kennzeichen im Entgeltnachweis angezeigt. Z.B. kann bei einer Einmalzahlung das Kennzeichen ‚E‘ in der einen Rückrechnungsperiode vorhanden sein und in einer anderen fehlt es (Ohne dass sich die Lohnarteneigenschaften in dem Zeitraum geändert haben). Dieser Fehler wird mit Auslieferung des SAP-Hinweises behoben.

2585589 – BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 04

Dieser SAP-Hinweis beinhaltet Korrekturen zu folgenden Fehlern:

Betriebsrentenstärkungsgesetz

  1. Die Abrechnungsfunktion DAVMG GET berechnet falsche Beiträge für Bausteine, die als Anteil einer Grundlage berechnet werden (z. B. Anteil einer Lohnart oder Beitragsklasse in der BVV). Der Fehler kann auftreten, wenn mehrere Splittzeiträume (WPBP- oder SV-Splittzeiträume) vorliegen.
  2. Die Abrechnungsfunktion DAVMG KONT bildet Abzugslohnarten und Korrekturlohnarten (z. B. /5R0 oder /5R6) für arbeitnehmerfinanzierte Bausteine in falscher Höhe oder gar nicht. Der Fehler kann auftreten:
    • Wenn mehrere Splittzeiträume (WPBP- oder SV-Splittzeiträume) vorliegen.
    • Wenn Sie für einen Vertrag (Infotypsatz) mehrfach den gleichen Baustein verwenden.
  3. Die Abrechnungsfunktion DAVMG GET bildet die falschen Ausweislohnarten. Der Fehler kann auftreten, wenn in Tabelle T5D2S (Folgelohnarten) kein Eintrag zur Ausweislohnart eingetragen ist. Die Abrechnungsfunktion verwendet dann fälschlich die Ausweislohnarten des Vorgängersatzes.
  4. Die Abrechnungsfunktion DAVMG KONT verwendet die falschen Ausweislohnarten. Der Fehler kann auftreten, wenn zwischen den Aufrufen der Abrechnungsfunktionen DAVMG GET und DAVMG KONT die Ausweislohnarten durch kundeneigene Personalrechenregeln ausgetauscht werden.
  5. Das Kontingent für Pauschalierung nach § 40b EStG wird falsch abgetragen, obwohl die Lohnart M856 (AVmG: Vorgabe 40b Wandl) einen Betrag reserviert. Der Fehler kann auftreten:
    • Der Wandlungsbetrag übersteigt das steuer- und beitragsfreie Kontingent nach § 3.63 EStG.
    • Sie geben den Wandlungsbetrag über den Infotyp Direktversicherung (IT0026) auf.
  6. Die Abrechnungsfunktion DAVMG KONT berechnet den Förderbetrag nach § 100 EStG falsch. Der Fehler kann auftreten bei vorhandenen Arbeitgeberzusatzleistungen in 2016.

Report AVmG: AG Zusatzleistungen für 2016 sichern (§100 EStG) (RPUTXXD0)

  1. Der Report berechnet die in 2016 erbrachten Arbeitgeberzusatzleistungen falsch. Der Fehler tritt auf, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Der Mitarbeiter hat einen Wechsel der Juristischen Person in 2016.
    • Der Mitarbeiter hat nach dem Wechsel der Juristischen Person mehrere Splitts im Infotyp Organisatorische Zuordnung (0001) in 2016.
  2. Der Report gibt fälschlich die Nachricht „Die Abrechnungsergebnisse konnten nicht eingelesen werden“ aus bei Mitarbeitern, die im Jahr 2016 nicht aktiv waren.

Öffentlicher Dienst

  1. Der SAP-Hinweis 2581697 korrigiert das Kontingent nach § 3.56 EStG um pauschalversteuerte Beiträge nach § 40b EStG ohne zeitliche Gültigkeitsbeschränkung. Dieser SAP-Hinweis grenzt die Korrektur zum Gültigkeitsbeginn 01.01.2018 ab. Wenn Sie Personalfälle mit Rückrechnungen nach 2017 oder früher haben, rechnen Sie diese Fälle nach Einspielen dieses SAP-Hinweises noch einmal bis zur letzten Rückrechnungsperiode ab.
  2. Innerhalb des Abrechnungsschemas des Öffentlichen Dienstes (D100) ist die Steuerfreistellung nach § 100 EStG nicht berücksichtigt. Zusatzbeiträge, die nach § 100 EStG steuerfrei sind, verringern fälschlich das Kontingent nach § 3.63 EStG.
  3. Das Abrechnungsschema des Öffentlichen Dienstes (D100) übernimmt nicht die Lohnart /5RZ (abgeleitete Lohnart der Lohnart M856 (AVmG: Vorgabe 40b Wandl)) in Folgemonate.

 

2588459 – BRSG: Korrekturen nach dem XMAS HRSP 05

Dieser SAP-Hinweis beinhaltet Korrekturen zu folgenden Fehlern:

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Wandlungslohnartengruppen

  • Die Abrechnungsfunktion DAVMG GET erkennt in Wandlungslohnartengruppen keine Einmalbezüge, die trotz Steuerbefreiung (DBA oder ATE) steuerpflichtig sind (z. B. Lohnart M181). Statt des sonstigen Steuerbruttos wird das laufende Brutto gemindert.
  • Die Abrechnungsfunktion DAVMG GET wertet keine Wandlungslohnartengruppen bei Arbeitgeber finanzierten Bausteinen aus.
  • Die Lohnarten für Wandlungsanteile (Tabelle T5DRA, Feld LAWAN) werden mit Abrechnungsart ‚*‘ in die IT gestellt.

Rückrechnung

  • In Rückrechnungen übernimmt die Abrechnungsfunktion DAVMG GET bei Einzelüberweisungen keine Beträge aus Bausteinen, die im Bausteincustomizing (Tabelle T5DR4) das Kennzeichen ‚Überrechnung erlaubt‘ gesetzt haben.
  • Wenn Sie in einem Vertrag mit Einzelüberweisung Bausteine mehrfach verwenden, erhöht sich in der Rückrechnungsperiode der Betrag pro identischen Baustein auf die Summe der ursprünglichen Beträge.
  • Bei aktiver Teilapplikation ZVUW Rückrechnungen und Einzelüberweisungen bei freiwilliger Versicherung (ÖD ZV) findet in der Rückrechnungsperiode bei einer Einzelüberweisung keine Neuberechnung des Betrags statt.

Kontingentverrechnung

  • Wenn die Arbeitgeberzusatzleistungen in einer Abrechnungsperiode die in 2016 erbrachten Zusatzleistungen überschreiten, kann die Abrechnungsfunktion DAVMG KONT den Förderbeitrag falsch berechnen.
    Beispiel: Die Arbeitgeberzusatzleistung betrug im Jahr 2016 200 Euro. Der Arbeitgeber zahlt ab 2018 monatlich einen Zuschuss in Höhe von 30 Euro.
    In Periode 07 sollte der Zuschuss betragen: 30 % von 210 Euro, gekappt auf (210 Euro – 200 Euro) = 10 Euro.
    Bislang hat die Abrechnungsfunktion DAVMG KONT gerechnet: 30 % von 210 Euro, gekappt auf 30 Euro = 30 Euro.
  • Vertragsbausteine mit dem Besteuerungskennzeichen ‚Individuell‘ (I1) werden bei der Berechnung des Förderbetrages nach § 100 EStG fälschlich berücksichtigt.
  • Wenn gleichzeitig eine pauschal versteuerte Wandlung nach § 40b EStG durchgeführt wird, erfolgt keine Steuerfreistellung nach § 100 EStG.
  • Das steuerfreie beitragspflichtige Kontingent nach § 3.56 EStG enthält fälschlicherweise auch Beträge, die nach § 100 EStG freigestellt sind.
  • Wenn der Arbeitgeber einen nach § 100 EStG steuerfreien Zuschuss zahlt, erhöht sich dadurch (technisch) das steuerfreie beitragspflichtige Kontingent nach § 3.63 EStG. Durch die Erhöhung des Monatskontingents ist eine zu große laufende steuerfreie beitragspflichtige Wandlung möglich.
  • Eine pauschalversteuerte Wandlung nach § 40b EStG mindert das steuerfreie beitragspflichtige Monatskontingent nach § 3.63 EStG. Dadurch ist fälschlich keine laufende zusätzliche steuerfreie Wandlung über einene anderen Vertrag möglich.
  • Wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist, kann die Kontingentabtragung des nach § 40b EStG pauschal steuerpflichtigen Kontingents fehlerhaft sein:
    • Über die Lohnart M856 wird eine Reservierung aufgegeben (für das steuerfreie und beitragspflichtige Kontingent in Höhe einer pauschal zu besteuernden Wandlung).
    • Bevor eine pauschale Wandlung aufgegeben wird, sind die steuerfreien Kontingente nach § 3.63 EStG aufgebraucht (mit Ausnahme des reservierten Anteils)

    In diesem Fall trägt eine mit dem Besteuerungskennzeichen S3 oder S4 (stfr->pau->zus.stfr) geschlüsselte Wandlung das pauschale Kontingent ab. Dies ist falsch, da die Lohnart M856 das steuerfreie betragspflichtige Kontingent reserviert.

Abbruch bei Beschäftigungsverbot

Wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt und Arbeitgeberzusatzleistungen über den Infotyp Altersvermögensgesetz D(0699) berechnet werden, lehnt die Personalabrechnung den Mitarbeiter im Fiktivlauf des Beschäftigungsverbotes (MBV2) mit der Fehlermeldung „Fehler beim Aktualisieren von V0ZNR 01“ (Meldungsnr. HRPAYDEAVMG214) ab.

Sonstige Korrekturen

  • Die Abrechnungsfunktion DAVMG GET erkennt keine kundeneigenen Finanzierungsarten (Namensraum ‚Z*‘). Diese werden jetzt so behandelt wie arbeitgeberfinanzierte Finanzierung.
  • Die Abrechnungsfunktion DAVMG GET übernimmt bei der Besteuerungsart steuerfrei (ohne Begrenzung) (S0) die Besteuerungskennzeichen des Vorgängersatzes. Die Besteuerungskennzeichen werden jetzt bei S0 aktiv gelöscht.
  • Wenn das beitragsfreie Kontingent nach § 14 SGB IV überschritten wird, verteilt die Abrechnungsfunktion DAVMG KONT den Wandlungsbetrag auf zwei Lohnarten statt auf einer. Der Gesamtbetrag ist korrekt, die Verteilung auf zwei Lohnarten ist aber unnötig.
  • Wenn pauschalbesteuerte Bezüge vorliegen, wird die Lohnart /5RP (laufender Arbeitslohn § 100 EStG) doppelt in die RT abgestellt.
  • Die Lohnart /45Z (Kontingent Förderbetrag § 100 EStG) wird neu ausgeliefert. Aus Konsistenzgründen zu den anderen Kontingentlohnarten erhält die Lohnart folgende Ausprägungen:
    • Verarbeitungsklasse 42: 0
    • Verarbeitungsklasse 43: 1

Report AVmG: AG Zusatzleistungen für 2016 sichern (§100 EStG) (RPUTXXD0)

  1. Der Report erkennt einen Wechsel der juristischen Person in 2017 für folgenden Fall nicht. Der Wechsel erfolgt mit Ende der Gültigkeit des Infotypen Organisatorische Zuordnung (IT0001), dessen Gültigkeit in 2017 hineinreicht.
  2. Wenn ein untermonatiger Wechsel der juristischen Person in 2016 vorliegt, liest der Report die in 2016 erbrachten Arbeitgeberzusatzleistungen nicht vollständig.

Öffentlicher Dienst

  1. Bei aktiver Teilapplikation ZVUW Rückrechnungen und Einzelüberweisungen bei freiwilliger Versicherung (ÖD ZV) findet in der Rückrechnungsperiode bei einer Einzelüberweisung keine Neuberechnung des Betrags statt (siehe Punkt 2.3)
  2. Bei aktiver Teilapplikation ZVUW Rückrechnungen und Einzelüberweisungen bei freiwilliger Versicherung (ÖD ZV) bricht die Abrechnung mit folgender Fehlermeldung ab: „Es ist ein negativer Überweisungsbetrag aufgetreten. Bitte fordern Sie den Betrag vom Empfänger manuell zurück. Geben Sie dazu im Infotyp Ergänzende Bezahlung (0015) die Lohnart /2RR mit dem entsprechenden positiven Betrag auf“.

 

2584799 – BRSG: Korrekturen zum Report RPUTXXD0

Dieser SAP-Hinweis beinhaltet Korrekturen und Programmerweiterungen zum Report AVmG Zusatzleistungen für 2016 sichern:

  1. Wenn mehrere Sätze der Infotypen Maßnahmen (IT0000) oder Organisatorische Zuordnung (IT0001) in 2016 vorliegen, dann können Fehler in der Berechnung der Arbeitgeberzusatzleistungen (AgZl) auftreten. Der Fehler tritt auf, wenn Sätze bestehen, deren Gültigkeitsintervall in 2016 hineinreicht.
  2. Der Report wird um die Checkbox ‚Bestehenden Satz überschreiben‘ erweitert. Dadurch können Sie für selektierte Personalnummern bereits gefüllte AgZl-Felder im Infotyp Steuerdaten D (IT0012) aktualisieren.
  3. Dem Report wird die Transaktion ‚PC00_M01_UTXXD0‘ hinzugefügt.

2585216 – Zuschuss Mutterschaftsgeld fehlt bei Pfändbarkeit Weihnachtsgeld

Der nicht pfändbare Anteil des Weihnachtsgeldes ist zu niedrig. Der Fehler kann nur auftreten, wenn ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird.

Mit Auslieferung dieses Hinweises wird der Fehler behoben.

2592610 – PFNF: Programmabbruch bei abweichender Lohnartenschlüsselung für VL AG-Anteil (Lohnart /57A)

Dieser Hinweis liefert eine Korrektur für folgendes Symptom:

Die Abrechnung von Pfändungen mit der Nettomethode mit Fiktivrechnung bricht ab, falls die Lohnart /57A (Vermögensbildung Arbeitgeberanteil) abweichend vom SAP-Standard in der Verarbeitungsklasse 72 mit der Ausprägung 1 (Übernahme für Pfändung, laufender Bezug) geschlüsselt ist.

2581091 – PFNF: Fiktivlaufergebnisse werden nicht berücksichtigt oder Abrechnungsabbruch ab 1.1.2018

Bei der Abrechnung von Pfändungen mit der Nettomethode mit Fiktivrechnung werden ab 01.01.2018 die Ergebnisse der Fiktivrechnungen in der Berechnung der Pfändungsgrundlagen nicht berücksichtigt. Die Pfändungsberechnung erfolgt damit nach der alten SAP-Nettomethode. In besonderen Fällen bricht die Abrechnung ab.

Der Fehler tritt bei Personalfällen auf, bei denen kein Datensatz des Infotyps Altersvermögensgesetz (0699) vorliegt und wird mit diesem SAP-Hinweis behoben.

2577575 – PFNF und EP: Fehler bei Rückrechnungen in Inperioden mit ruhenden Pfändungen

Mit diesem Hinweis wird ein Programmfehler korrigiert, durch den bei der Abrechnung von Pfändungen nach dem Entstehungsprinzip und Nettomethode mit Fiktivrechnung  in Rückrechnungsperioden fälschlicherweise Tilgungsdifferenzen auftreten.

2593500 – Korrektur zu Report RPU_PAYDE_CHANGE_AVMG

Wird der Report AVmG_Verträge umsetzen (RPU_PAYDE_CHANGE_AVMG) mit mehreren Personalnummern gestartet, sind diese Personalnummern bis zum Laufzeitende des
Reports gesperrt/nicht editierbar. Dieser Hinweis liefert eine entsprechende Korrektur des Fehlers.

2588779 – DSV: technische Verbesserungen

Dieser Hinweis enthält technische Verbesserungen für die Abrechnung Deutschland.

2574824 – Einmalzahlung während unbez. Urlaubs nach Elternzeit bei freiwillig versicherten Selbstzahlern

Mit den SAP-Hinweisen Einmalzahlung während unbez. Urlaubs nach Elternzeit bei freiwillig Versicherten (2042647) und Unbezahlter Urlaub nach Elternzeit bei freiwillig Versicher. (1574611) wurde die Funktionalität ausgeliefert, dass bei unbezahltem Urlaub im Anschluss an die Elternzeit oder bei Aussteuerung nach dem Ende des Krankengeldbezugs keine Beiträge und auch keine Arbeitgeberzuschüsse in der KV und PV für freiwillig versicherte Arbeitnehmer berechnet werden.

Dies funktionierte zwar für Firmenzahler (Beitragsgruppenschlüssel 9xx1), nicht jedoch für Selbstzahler (Beitragsgruppenschlüssel 0xx1). Dies wird mit diesem SAP-Hinweis korrigiert.

2588247 – LSTA, BRSG: Falsche Anzahl an Beschäftigten mit Förderbetrag

Dieser Hinweis liefert eine Korrektur für die Erstellung der Lohnsteueranmeldung mit dem Report Lohnsteueranmeldung Elster (RPCTAVD0), da hier die Anzahl der Mitarbeiter mit BAV-Förderbetrag für folgende Fälle falsch berechnet werden:

  • Es liegt eine Rückrechnung nach 2017 vor.
  • Es liegen mehrere lohnsteuerliche Betriebsstätten vor.

2586989 – DLS: Steuer Identifikationsnummer wird nicht in allen Dateien ausgewiesen / Lohnartenstammdaten und Pauschalierung b. Teilzeit bzw. geringf. Besch.

Mit diesem SAP-Hinweis werden Korrekturen für folgende Fehler ausgeliefert:

  1. In den Dateien Lohnartenstammdaten und Lohnkontendaten bleibt das Feld ID_NR Steuer Identifikationsnummer leer, in den Arbeitnehmerstammdaten und den Sozialversicherungsdaten ist das Feld gefüllt.
  2. Die technischen Lohnarten im Zusammenhang mit EStG §40a 1, 2, 2a und 3 Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte werden nicht als solche ausgewiesen.
  3. In der Dokumentation des Reports RPCDLSD0 steht ein falscher Name für den logischen Dateipfad. Richtig ist der Name HR_DE_DLS_PATH.

2513298 – IT0012: Nachtrag zu SAP-Hinweis 2450132 – Vorabauslieferung der technischen Grundlagen zur Steuerung der Erhöhung des Bescheinigungszeitraumes in inaktiven Zeiträumen

Mit diesem SAP-Hinweis werden die technischen Grundlagen für die folgende Funktionserweiterung ausgeliefert:

Der über SAP-Hinweis 2450132 für die Stammdaten ausgelieferte Funktionsumfang zur merkmalgesteuerten Deaktivierung der Erhöhung des Bescheinigungszeitraums in inaktiven Zeiträumen wird auf die Reports IT 0012: Korrektur Bescheinigungszeitraum (RPITXAD0) und ELStAM: Stammdaten durch ELStAM aktualisieren (RPCE2VD0_IN) erweitert. Der volle Funktionsumfang wird mit dem SAP-Hinweis 2594424 ausgeliefert.

 

Public Sector

Für den öffentlichen Dienst liefert das Support Package Änderungen in den nachfolgenden Bereichen:

2592528 – Aktualisierung rentenrechtlicher Bemessungswerte 2017/2018

Die für die Berechnung in der Nachversicherungs- und Versorgungsadministration relevanten rentenrechtlichen Bemessungswerte wurden vom Gesetzgeber aktualisiert. Dadurch ist eine Anpassung des Customizings notwendig, die durch diesen Hinweis ausgeliefert wird.

2590126 – TVöD/TV-L: Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung ohne vollen Kalendermonat

Rückwirkend zum 01.04.2017 tritt eine Änderung des § 21 TVöD (Bund/VKA) in Kraft, mit der in diesem folgende Nummer 3 eingefügt wird: „Liegt zwischen der Begründung des Arbeitsverhältnisses oder der Änderung der individuellen Arbeitszeit und dem maßgeblichen Ereignis für die Entgeltfortzahlung kein voller Kalendermonat, ist der Tagesdurchschnitt anhand der konkreten individuellen Daten zu ermitteln. Dazu ist die Summe der zu berücksichtigenden Entgeltbestandteile, die für diesen Zeitraum zugestanden haben, durch die Zahl der tatsächlich in diesem Zeitraum erbrachten Arbeitstage zu teilen.“

Im Umfeld des TV-L gilt diese Regelung bereits seit 01.01.2013 und wurde SAP-seitig über die Hinweise bereits realisiert, die mit der Umsetzung verbundene Teilapplikation wurde jedoch nie aktiv ausgeliefert, was jedoch mit diesem Hinweis nun geschieht.

2583640 – Abbildung der Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 TVöD EntgO VKA über Infotyp 0509

Gemäß Vorbemerkung 7 Absatz 3 der Entgeltordnung VKA im TVöD muss ein Beschäftigter eine für seine Eingruppierung vorgeschriebene Prüfung, sofern er sie noch nicht abgelegt hat, nachholen. Verzögert sich dies aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, erhält er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedes zwischen dem Entgelt, das er erhalten würde, wenn er zu diesem Zeitpunkt in der seiner Tätigkeit entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert wäre, und dem jeweiligen Entgelt seiner bisherigen Entgeltgruppe.

Eine Umsetzung soll über den Infotyp 0509 (Höherwertige Tätigkeit) erfolgen, wobei die Lösung mit diesem Hinweis augeliefert wird.

2582118 – ZfA: ZfA versendet ZK01 Meldungen ohne zusyID

Dieser Hinweis behebt folgende Programmfehler:

  1. Beim Einspielen von ZK01-Meldungen mit dem Programm RPCZFAD0_INBOUND erscheint die Meldung:
    „Datei <…> ZK01-Meldung mit gleicher Zusy-ID bereits eingelesen“.
  2. ZK01-Meldungen, die nicht automatisch einer Personalnummer zugeordnet werden können, werden nicht im System gespeichert. Die Meldungsdatei gilt trotzdem als erfolgreich eingelesen.

2578429 – Garantiebetrag bei Vorliegen einer Tarifanpassung erheblich zu hoch

Im Falle einer Tarifanpassung (techn. Tariferhöhung, die aber betriebswirtschaftlich nicht als Tariferhöhung gilt), die gem. Hinweis 2391952 über Tabelle T77PAYDE_TRF02 eingerichtet wurde, kann es zur Berechnung eines erheblich zu hohen Garantiebetrags kommen. Das Symptom wird mit Auslieferung dieses Hinweises behoben.

2588104 – TVöD: Wegfall der Prozentmethode bei höherwertigen Tätigkeiten und Anrechnung auf den Strukturausgleich

Ab dem 01.03.2018 gelten für den TVöD (Bund und VKA) für höherwertige Tätigkeiten zwei neue Regelungen:

  1. Die Prozentmethode für die Entgeltgruppen E1 bis E8 entfällt und wird durch die Differenzmethode ersetzt, die bislang schon für die darüberliegenden Entgeltgruppen gilt.
  2. Die persönliche Zulage einer höherwertigen Tätigkeit wird auf einen evtl. vorhandenen Strukturausgleich angerechnet.

Mit diesem Hinweis wird das SAP-Mustercustomizing angepasst bzw. erweitert.

2594643 – Stufensteigerung aus indiv. Endstufe bei Besonderheiten EntgO falsch

Bei der Stufensteigerung für Beschäftigte, die bei Vorliegen besonderer Stufenlaufzeiten aufgrund von Regelungen in der Entgeltordnung in einer „reduzierten“ individuellen Endstufe sind (z.B. indiv. Endstufe 4+ in Fällen ohne Stufe 5 und 6), kann es zu fehlerhaften Höherstufungen kommen. Dieser Hinweis liefert eine Korrektur für den Fehler.

2590684 – Höherwertige Tätigkeit: Fehler oder Abbruch bei zeitlich abgegrenztem Customizing

Mit diesem SAP-Hinweis wird eine Korrektur für die Fehlernachricht „Fehler bei der Ermittlung der Stufe in der höheren Entgeltgruppe“ (5Z/534) ausgeliefert.

2593880 – Kindergeld: 6-Monats-Zeitraum nach § 66 Abs. 3 EStG ab 01.01.2018

Zum 01.01.2018 wurde § 66 EStG um Absatz 3 ergänzt: „Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“

Gemäß Einzelweisung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vom 25.10.2017 bleibt das Festsetzungsverfahren und die dazugehörige Festsetzungsfrist von 4 Jahren nach § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO hiervon unberührt.

Das bedeutet, dass es künftig Zeiträume geben kann, in denen zwar Anspruch auf Kindergeld besteht, dieses aber nicht ausbezahlt wird. Allerdings erhöht sich in diesen Zeiträumen die Ordnungszahl jüngerer Zahlkinder, sodass es analog zu Zählkindern auch hier zu einem Zählkindvorteil kommen kann (siehe hierzu Abschnitt 2.4 der BZSt-Einzelweisung). Gleichzeitig soll für diese Zeiträume eine Zuständigkeitsmeldung im Rahmen des IdNr.-Kontrollverfahrens Kindergeld verschickt werden. Mit Einspielen dieses Hinweises lassen sich diese Anforderungen nun im SAP-System abbilden.

2574272 – Abschaffung Steuerfreiheit Zuschläge § 3 Nr. 67 EStG bei Vorgabe manueller Zuschläge

Bei der Erfassung manueller Kinder- und Pflegezuschläge existiert keine Möglichkeit, anzugeben, dass Kinder mit Geburtsdatum vor dem Stichtag 01.01.2015 vorhanden sind. In diesem Fall sollen die Kinder- und Pflegezuschläge weiterhin vollständig steuerfrei sein.

Im Personalteilvorgang Zuschläge Kindererziehung/Pflege bzw. im Infotypen Zuschläge Kindererziehung/Pflege (0790) wird mit diesem Hinweis das neue Ankreuzfeld Kind vor 2015 angezeigt, wenn zum Datum Eintritt Versorgung die Teilapplikation VABP aktiv ist.

2587663 – Fehlender Personalteilvorgang Revision im Personalvorgang VAAB (Festsetzung Ausgleichsberechtigte)

In der Versorgungsadministration ist bisher bei dem Personalvorgang Festsetzung Ausgleichsberechtigte (DEPA – VAAB) kein Personalteilvorgang Revision vorhanden.Ein bereits freigegebener Personalfall kann somit nicht mehr korrigiert werden.

Mit diesem SAP-Hinweis werden Einträge in folgenden Sichten vorgenommen:

  • VV_T7PBSWB3A_PW
  • V_T7PBSWBRP2E_OS
  • V_T7PBSWBRP2G_OS

 

2587493 – ZV-Abrechnung: Fehler bei der Schätzung des Kontingents nach § 3 Nr. 56 (Umlagenkontingentschätzung)

Die Kontingentschätzung für steuerfreie Umlagen in der Zusatzversorgung funktioniert nicht mehr richtig. Dieser Hinweis behebt folgende Symptome:

  • Die geschätzten Werte sind nicht korrekt.
  • Das verbleibende Restkontingent ist nicht korrekt.
  • Es kommt ohne erkennbaren Grund zu Abrechnungswiederholungen.
  • Bei der 5. Abrechnungswiederholung erhalten Sie den Fehler „Wegen § 3 Nr. 56 EStG muss mindestens ab 01.01.2018 neu abgerechnet werden.“

 

Bescheinigungswesen

Bescheinigungen

2588662 – Entgeltbescheinigung Pflegeunterstützungsgeld: Falscher Betrag bei ausgefallenem Arbeitsentgelt

Mit diesem Hinweis wird ein Fehler behoben der auftritt, falls mehrere Abwesenheiten, die in der View V_5D0S_A mit dem BW-Kennzeichen ‚Pflegeunterstützungsgeld‘ geschlüsselt sind, im Kalendermonat vorhanden sind.

2586228 – Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III, maschineller Vordruck ab 2018: Korrekturen 1

Über diesen SAP-Hinweis werden folgende Korrekturen zum maschinellen Vordruck der Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III in der ab 2018 gültigen Version ausgeliefert:

  1. Punkt 5.3.3 Die Freistellung erfolgte einvernehmlich … Ab:
    Falls das hier bescheinigte Datum manuell geändert bzw. ein Datum vorgegeben werden soll, erfolgt keine Übernahme in das Formular.
  2. Punkt 7.0.0 Angaben zum Arbeitsentgelt
    Falls in der Spalte Fiktives Bruttoarbeitsentgelt ein Betrag bescheinigt wird, wird die Währungsangabe EUR in der Folgezeile angedruckt.
  3. Punkt 10.1.1 Die maßgebende Kündigungsfrist des Arbeitgebers beträgt … Zum:
    Unter diesem Punkt kann der Bezug der Kündigungsfrist ‚Zum …‘ nicht manuell vorgegeben werden.
    Zur manuellen Vorgabe wird ein Textfeld im Formular ergänzt. Falls die Kündigungsfrist über den Infotyp 0016 Vertragsbestandteile aus der Tabelle T547T ermittelt wird, wird die komplette Angabe wie bisher unter dem Punkt 10.1.0 bescheinigt.

2587709 – Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III, maschineller Vordruck ab 2018: Korrekturen 2

Über diesen SAP-Hinweis werden folgende Korrekturen zum maschinellen Vordruck der Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III in der ab 2018 gültigen Version ausgeliefert:

  1. Punkte 2.0.3 bis 2.0.8 Anschrift der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
    Falls im Infotyp 0006 Anschriften unterschiedliche Anschriften (Subtypen) vorhanden sind, wird immer der letzte Eintrag bescheinigt.
    Relevant für die Bescheinigung ist aber der Subtyp 1 Ständiger Wohnsitz.
  2. Punkt 4.0.1 Beitraggruppenschlüssel
    Bei privater KV mit dem SV-Schlüssel 5115 wird als amtlicher Schlüssel 9110 anstatt 0110 bescheinigt.
  3. Falls Sie bei den folgenden Punkten den Wert über ‚manuelle Eingaben‘ ändern, wird dieser durch ‚Auffrischen‘ in das Formular übernommen. Nach nochmaligem ‚Auffrischen‘ wird aber wieder der alte Wert im Formular bescheinigt.
    Punkt 0.0.1 Kundenummer
    Punkt 5.1.1 Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet … Am:
    Punkt 5.1.5 Wie wurde die Kündigung zugestellt
    Punkt 5.1.10 Datum der Abmahnung