Höchst mögliche Flexibilität sollte in vielerlei Hinsicht ein erhabenes Ziel in den meisten Unternehmen sein. Oftmals kann dies allerdings nicht sichergestellt werden, wenn man z. B. auf Lieferungen von externen Dienstleistern angewiesen ist. Dabei ist der Bestellvorgang mit der Lieferung an sich verbunden, was zu zeitlichen Engpässen führen kann. Der grundlegende Aufbau einer Bestellung sollte jedem klar sein: Bestellung – Bezahlung – Lieferung (bzw. Bestellung – Lieferung – Bezahlung). Was aber, wenn es eine Möglichkeit gäbe diesen Prozess flexibler zu gestalten? Die gibt es, das Konsignationslager.

Was bedeutet „Konsignation“?

Als Konsignation bezeichnet man eine Lieferform von Waren, bei der der Lieferant als Konsignant und der Kunde als Konsignator fungieren. Der Konsignant ist hierbei so lange der Eigentümer der Güter bis entweder eine vorab vereinbarte Frist verstreicht oder der Konsignator die entsprechende Ware aus dem Konsignationslager entnimmt.

Ablauf eines Konsignationsgeschäfts:

  • Klärung der Rahmenbedinungen durch die beteiligten Geschäftspartner
  • Anlieferung der Ware ans Konsignationslager
  • Entnahme der vereinbarten Waren aus dem Lager
  • Aushändigung eines Entnahmebelegs an den Kunden als Fakturierungsgrundlage
  • Mitteilung der Warenentnahme an den Lieferanten: Somit wird automatisch ein Kaufvertrag zwischen Kunde und Lieferant abgeschlossen
  • Eigentumsübertragung an den Kunden, je nach im Vorfeld getroffenen Vereinbarungen, direkt bei der Entnahme oder nach der Bezahlung der entnommenen Ware
  • Abschluss des Konsignationsgeschäfts durch die Rechnung

Was ist ein Konsignationslager?

Ein Konsignationslager ist also ein Warenlager, das von einem Lieferanten oder entsprechenden Dienstleistern direkt vor Ort (bzw. in der Nähe) bei einem Kunden (Abnehmer) betrieben wird. Das bedeutet, dass Waren, die der Kunde potentiell beziehen möchte, bereits vor Ort gelagert werden können und somit lange Lieferwege entfallen.

Eine Abrechnung erfolgt in so einem Fall erst, wenn die Waren tatsächlich aus dem Lager entnommen werden. Die gelagerten Güter bleiben bis zur Entnahme das vollständige Eigentum des Lieferanten. Erst nach Entnahme finden eine „Lieferung“ und die dazugehörige Rechnungsstellung statt.

Grundsätzlich legen Lieferant und Kunde fest, welcher Bestand der Ware im Lager vorhanden sein sollte. Wird dieser Bestand durch die Entnahme einer bestimmten Menge unterschritten, ist es die Aufgabe des Lieferanten, das Lager wieder aufzufüllen. In regelmäßigen Abständen erfolgen danach Rechnungen zur entnommenen Warenmenge. Die Intervalle der Rechnungsstellung kann ebenfalls vorab definiert werden.

Grundsätzlich kann ein Konsignationslager sicherlich nicht bei allen Problemen Abhilfe schaffen, die sich im Rahmen der Lagerwirtschaft ergeben können. Allerdings bietet es vor allem in Bezug auf die Ausfallsicherheit von benötigten Waren ein gutes Optimierungspotential.