Für jedes beitragspflichtige Kalenderjahr muss für den jeweiligen Arbeitnehmer ein entsprechender Lohnnachweis erstellt werden. Ab dem 1. Januar 2017 ist dieser elektronisch und bis spätestens 16. Februar des Folgejahres über den GKV-Kommunikationsserver bei der jeweiligen Annahmestelle der Unfallversicherung einzureichen.

Die Daten für das Meldejahr 2018 müssen also bis spätestens 16. Februar 2019 übermittelt werden, um die vorgeschriebene Frist entsprechend einzuhalten. Bestandteile des Lohnnachweises sind die angewandten Gefahrtarifstellen zusammen mit den Summen der auf die einzelnen Gefahrtarifstellen entfallenden Unfallversicherungsentgelte, die geleisteten Arbeitsstunden und die Anzahl der zu meldenden Versicherten.

UV-Meldeverfahren in SAP

Die Stammdaten für das jeweilige Meldejahr sind ab dem 1. November des Vorjahres (also ab dem 1. November 2017 für das Meldejahr 2018) abrufbar.
Alle Reports zur Erstellung, Bearbeitung sowie Übertragung von Meldungen des UV-Stammdatendienstes finden Sie im Easy-Access Menü unter Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Jährlich -> Auswertung -> UV-Meldeverfahren -> Ausgangsmeldungen (UV-Stammdatendienst):

  • Meldungen erstellen (RPCUVAD0_OUT)
  • Meldungen bearbeiten (RPCUVLD0_OUT)
  • Meldedatei erstellen (RPCUVHD0_OUT)
  • Meldedatei anzeigen (RPUTSVDF)
  • Meldungen anzeigen (RPCUVLD0_OUT_DISPLAY)

Weitere Informationen finden Sie im Hinweis 2358265.

 

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.