Aktualisierung

Bezüglich der Mehrwertsteuer-Echtzeitmeldung können im Laufe von 2019 und auch 2020 weitere Änderungen seitens der Regierung in Ungarn erwartet werden. Grundsätzlich betrifft die B2Tax-Meldung weiterhin Rechnungen im Inland ab einer Steuerlast von 100.000 HUF, was umgerechnet ca. 320 € entspricht.

Wichtig

  • Die Version 1.0 des KOBAK-Systems war nur noch bis zum 30. April 2019 gültig. Das bedeutet, dass NAV seit dem 01. Mai 2019 das von Version 1.0 verwendete Datenformat ablehnt und entsprechende Meldungen nicht mehr getätigt werden können.
  • Grundsätzlich konnte die Version 1.1 bis zum 30. April 2019 auch parallel zu der Version 1.0 betrieben werden. Somit wird den Anwendern die Möglichkeit gegeben, zu jedem Zeitpunkt auf die aktuellere Version umsteigen zu können.
  • Die selbe Vorgehensweise wird für die nächste Version angestrebt. Das bedeutet auch einen parallelen Betrieb von Version 1.1 und 1.2.
  • Zum 01. Januar 2020 sollen dann allerdings sowohl Version 1.1 und Version 1.2 durch eine Schnittstellenversion 1.3 abgelöst werden und somit die letztendlich Version mit allen aktuellen Änderungen ausgeliefert werden.

 

 

Seit dem 01. Juli 2018 gelten in Ungarn neue Rechnungslegungs- bzw. Datenübermittlungsvorschriften in Bezug auf inländische Rechnungen. Von der Regelung sind Unternehmer betroffen, die Rechnungen mit ungarischer Umsatzsteuer ausstellen. Das bedeutet auch für Unternehmen, die aus umsatzsteuerlichen Gründen in Ungarn registriert sind, einige Neuerungen, die beachtet werden müssen.

 

Für wen gilt die neue Regelung?

Die Änderungen im Umsatzsteuerrecht gelten für jedes Unternehmen, das einen ungarischen Nummernkreis hat. Das bedeutet, dass auch Unternehmen, die nicht in Ungarn ansässig sind, eventuelle Änderungen zu berücksichtigen haben.

Von der Verpflichtung zur Datenübermittlung werden voraussichtlich alle ungarischen Ausgangsrechnungen betroffen sein, die einen Schwellwert der Umsatzsteuer von mindestens HUF 100.000 (bzw. 320€) überschreiten und elektronisch erstellt werden.

So bereiten Sie sich vor

Um eventuelle Risiken für das Unternehmen vorzubeugen, sollten alle Steuerzahler in Erwägung ziehen, sofortige Schritte einzuleiten um sich auf die Umstellung des Umsatzsteuergesetzes vorzubereiten. Diese Schritte müssen sowohl von der technologischen Seite (IT) als auch von den Steuerverantwortlichen im Unternehmen durchgeführt werden.

Vorbereitende Schritte

  • Einbindung eines neuen XML-Schemas, das der IT einen Blueprint für erforderliche Datenfelder und deren Beschreibung, usw. zur Verfügung stellt.
  • Identifizierung der relevanten Datenelemente in existierenden Rechnungsvorlagen und deren Verknüpfung mit dem neuen XML-Report.
  • Falls nötig, muss eine Anpassung der Vorlagen vorgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf der Echtzeitübermittlung zu gewährleisten.
  • Klare Definition der Datenquellen für die Rechnungslegung im ERP-System.
  • Entwicklung bzw. Konfiguration der XML Convertion engine, die dafür zuständig ist, Daten aus Ausgangsrechnungen in das erforderliche XML-Format umzuwandeln und eine entsprechende Verbindung zu den Behörden herzustellen.
  • Ablauftests einer kompletten Datenübermittlung, um Probleme beim Versand der Online- Rechnungen auszuschließen und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.

Was muss übermittelt werden?

Grundsätzlich muss jede übermittelte Rechnung die Mindestanforderungen einer ungarischen Rechnung enthalten. Folgende Punkte müssen also übermittelt werden:

  • Rechnungsdatum (max. 15 Tage nach Leistungserbringung)
  • Leistungsdatum (sofern vom Rechnungsdatum abweichend)
  • Rechnungsnummer (diese muss fortlaufend sein, bei Leistungserbringung an ausländische Unternehmung muss ein separater Rechnungsnummernkreis angelegt sein)
  • Bezeichnung
  • Name, Anschrift, UID-Nummer und Steuernummer des Leistenden
  • Name, Anschrift und UID-Nummer des Leistungsempfängers
  • Bezeichnung der Ware
  • Steuernummer des Leistungsempfängers
  • USt in Landeswährung (HUF)
  • USt-Satz
  • sonstige spezielle Eigenschaften (z. B. Steuerbefreiung, o. Ä.)

3 Schritte zu einem neuen Rechnungsstellungssystem

Rechnungsstellung in SAP

Sollten Sie während der verschiedenen Phasen der Umstellung bemerken, dass Ihr aktuelles Rechnungsstellungssystem nicht ausreicht, um die entsprechenden Anforderungen umzusetzen, besteht die Möglichkeit dies in SAP vollumfänglich abzubilden.

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Sollten Sie Fragen hierzu haben oder einen Konkreten Bedarf aufweisen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.