Nach der Bewilligung des Gesetzesentwurfs zur Erhöhung der Grund- und Kinderfreibeträge, sowie des Kindergeldes, ging man bisher von einer Rückrechnung der einzelnen Bezüge ab dem 01.01.2016 aus.

Jedoch wurde bekannt, dass eben diese Rückrechnung bereits im Dezember 2015 erfolgen wird.

Weitere Informationen finden Sie im Blogeintrag: Erhöhung-Kindergeld-Grundfreibetrag

Lösung: Programmablaufplan für Steuern im Dezember 2015

SAP veröffentlicht am 08.10.2015 ein Support Package, in welchem sich ein neuer Programmablaufplan verbirgt. Dieser berücksichtigt sämtliche gesetzliche Änderungen zur Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags: die Kinderfreibeträge werden rückwirkend für das ganze Jahr 2015 erhöht.

Wichtig: Die Programmänderung muss vor der Personalabrechnung im Dezember im SAP-System eingespielt werden!

Laut dem Programmablaufplan 2016 wird eine Korrektur nur in Abrechnungsperiode 12/2015 durchgeführt. Es entfällt eine Rückrechnung auf andere Perioden. Eine Simulation der Abrechnung für Januar 2016 wird seitens SAP als sinnvoll erachtet.

Weitere Informationen können Sie dem Hinweis 2205245 entnehmen.

Update:

Der Hinweis 2205245 beinhaltete noch einen Programmfehler. Dieser wird nun mit Hinweis 2235903 behoben.