Seit langem wird die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen durch den sogenannten International Accounting Standard 17 (IAS 17) geregelt. Dieser Standard gilt für alle Bilanzierungsvorgänge im Rahmen der International Financial Reporting Standards (IFRS), bei denen es sich um international gültige Rechnungslegungsvorschriften handelt. Herausgegeben werden diese vom International Accounting Standards Board (IASB).

Nachdem also IAS 17 bereits seit 1982 im Einsatz ist, wurden nun Änderungen vorgenommen, die ab dem 01. Januar 2019 in Kraft treten und somit einige Änderungen für Unternehmen im Hinblick auf Ihre Rechnungslegung bedeuten. Diese neue gesetzliche Regelung nennt sich „IFRS 16“.

Was ändert sich?

Durch die Änderungen des IFRS 16 müssen Leasingnehmer die meisten Leasingverhältnisse in ihrer Bilanz ausweisen. Das bedeutet, dass geleaste Vermögensgegenstände aktiviert bzw. entsprechende Verbindlichkeiten passiviert werden müssen.

Bisher wurde bei der bilanzneutralen Abbildung von Leasingverhältnissen lediglich zwischen „Operate Lease“ und „Finance Lease“ unterschieden.

Änderungen beim Leasingnehmer

Diese beiden Klassifizierungen entfallen jedoch bei IFRS 16 für den Leasingnehmer. Dieser muss nun allerdings sowohl das Nutzungsrecht auf der Aktivseite als auch die entsprechende Leasingverbindlichkeit auf der Passivseite erfassen. Die passivierte Verbindlichkeit wird dabei mit dem Barwert der erwarteten Leasingzahlungen angesetzt.

Folgende Variablen werden hierbei berücksichtigt:

  • Variable Zahlungen
  • Fixe Zahlungen
  • Restwertgarantien
  • Ausübungspreis einer Kaufoption
    (sofern mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass diese ausgeübt wird)
  • Vorfälligkeitsentschädigung
    (sofern eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages erwartet werden kann)

 

Änderungen beim Leasinggeber

Im Gegensatz zu den Leasingnehmern wurden bei den Leasinggebern eher wenige Veränderungen vorgenommen. Hier wird nach wie vor zwischen Operative Lease und Finance Lease unterteilt. Die Einteilung richtet sich danach, ob der Leasinggeber die wesentlichen, mit dem Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer überträgt.

Tut er dies, spricht man auch weiterhin von einem Finance Lease, andernfalls von einem Operating Lease. Im Falle eines Finance Lease ist der betroffene Vermögenswert auszubuchen und eine korrespondierende Leasingforderung in Höhe des erwarteten Barwerts der Leasingzahlung zu erfassen.

Beim Operating Lease bleibt der Vermögenswert nach wie vor auf der Aktivseite der Bilanz vermerkt und die Leasingzahlungen werden periodisch als Ertrag gebucht. Somit bleibt der Risk-and-Reward-Ansatz beim Leasinggeber bestehen.

 

Sale-and-Lease-Back

Definition

Sale-and-Lease-Back ist die Bezeichnung für einen Rückmietverkauf und bezeichnet eine Sonderform des herkömmlichen Leasings, bei welcher Leasinggegenstände von einer Partei an eine weitere verkauft und im selben Schritt zur weiteren Nutzung zurückgeleast werden.

 

Auch bei Sale-and-Lease-Back-Transaktionen wurden im Rahmen von IFRS 16 einige Änderungen vorgenommen. Bisher war es bei einem Rückmietverkauf möglich, diesen außerbilanziell zu finanzieren. Nach IFRS 16 dürfen solche Gewinne nur noch dann realisiert werden, wenn durch die Transaktion ein Umsatz gemäß IMFRS 15 entstanden ist. Dies ist lediglich dann der Fall, wenn der Käufer die Kontrolle über den Vermögensgegenstand erlangt.

Allerdings ist selbst dann die Gewinnrealisierung begrenzt, da der mit dem Rückleasing verbundene Teil des Nutzungsrechts in der Bilanz verbleibt. Sofern die entsprechende Transaktion allerdings nicht unter den Anwendungsbereich von IFRS 15 fällt, erfolgt keine Ausbuchung des geleasten Vermögenswerts und sämtliche getätigte Zahlungen müssen als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten erfasst werden.

 

Umsetzung in SAP

Um bis zum 01. Januar 2019 sämtliche Vorgaben entsprechend der gesetzlichen Änderung umzusetzen, müssen vielerlei Anpassungen an bestehenden Systemen vorgenommen werden. Um also hohe Umstellungskosten zu sparen, sollten sich Unternehmen frühzeitig bemühen, Vorbereitungen zu treffen.

Um IFRS 16 umsetzen zu können, bietet SAP das sogenannte SAP Vertragsmanagement. Hiermit ist eine übersichtliche und transparente Abbildung aller Leasingverträge möglich, die bilanziell bewertet werden müssen.

 

Funktionen des SAP Vertragsmanagements

  • Abbildung von Vertragskonditionen (Leasinggebühr, Nebenkosten, Pauschalen, Grundmiete, usw.)
  • Festlegung relevanter Bewertungsverfahren
  • Bilanzielle Bewertung der Leasingverträge
  • Erstbewertungen
  • Durchführung periodischer Buchungen
  • Integration FI-AP7FI-GL/FI-AA und CO
  • Festlegung spezieller Bewertungsregeln und Konditionen für eine Bewertung

Bei dem SAP Vertragsmanagement handelt es sich um Business Functions, die auf dem SAP System aktiviert und eingerichtet werden müssen. Weitere Informationen zur Umsetzung von IFRS 15 erhalten Sie in den SAP-Hinweisen 2662137 und 2255555.

 

Wichtiges auf einen Blick

  • Neue Standards für Leasingverhältnisse verpflichtend ab dem 01.01.2019
  • Leasingverträge mit Laufzeit > 12 Monate und einem Warenwert von > 5000 $ müssen bilanziert werden
  • Frühzeitige Umsetzung der Anforderungen aufgrund eines hohen Umstellungsaufwands

 

Um sicherzustellen, dass die Anforderungen für eine gesetzliche Änderung vollumfänglich umgesetzt werden, ist es ratsam, die entsprechenden Änderungen am System von Spezialisten durchführen zu lassen. Sollten Sie also noch keine Vorbereitungen zum Wechsel auf IFRS 16 auf Ihrem SAP-System getroffen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir unterstützen Sie gerne!