Seit 2015 müssen sämtliche Rechnungen im Austausch mit öffentlichen Organen in elektronischer Form erstellt, signiert und über ein entsprechendes System übertragen werden. Dieses System nennt sich in Italien „Sistema di Interscambio“ oder kurz: SdI. Wie auch in vielen anderen europäischen Ländern wurde auch in Italien eine Gesetzesänderung diesbezüglich verabschiedet.

Was ändert sich?

Seit Januar 2017 ist es möglich SdI nicht nur beim Rechnungsaustausch mit öffentlichen Organen zu verwenden, sondern auch für Wirtschaftsbeziehungen zwischen privaten Unternehmen zu nutzen. Dies gilt allerdings nur bei einem Kontingent von 100.000 Rechnungen im Jahr.

Das bedeutet:

Die Verwendung von SdI ist ab dem 01. Januar 2019 zwingend von jedem Unternehmen mit Unternehmenssitz in Italien erforderlich.

Was muss beachtet werden?

  1. Ab dem 01. Juli 2018 müssen alle Ein- und Ausgangsrechnungen, die einen kraftstoffbezogenen Hintergrund aufweisen über das SdI-Verfahren abgewickelt werden. Dies beinhaltet auch eine elektronische Signatur und einen entsprechenden Zeitstempel.
  2. Zusätzlich müssen ab 01. September 2018 zollfreie Wareneinkäufe privater Haushalte aus Nicht-EU-Ländern ab einem Schwellenwert von 155 € inklusive Mehrwertsteuer pro Rechnungen über SdI abgewickelt werden.
  3. Wie eingangs bereits erwähnt, ist der Rechnungsaustausch ab 01. Januar 2019 verpflichtend auch für alle anderen Rechnungen zu verwenden.

Für wen gilt die Gesetzesänderung?

Wie auch bei allen anderen Gesetzesänderungen im Bereich der elektronischen Datenübermittlung müssen diese von allen Unternehmen umgesetzt werden, die Niederlassungen in Italien haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um den Unternehmenssitz handelt oder lediglich um eine Zweigstelle.

Welche Vorteile bietet das SdI?

  • Die Übermittlung aller Rechnungen erfolgt nun über ein zentrales System, das für jedes Unternehmen gleichermaßen zur Verfügung steht und ein gemeinsames Format unterstützt.
  • Schnellerer Austausch der Rechnungen und Möglichkeit für sofortiges Feedback
  • Vielerlei geplante, zusätzliche Funktionen bezüglich Steuer-Reporting

Anforderungen

Um einen reibungslosen Ablauf von SdI zu gewährleisten, wurde der gesamte Prozess durchaus komplex gestaltet. Das bedeutet, dass einige Anforderungen an die Technik und zusätzliche gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen:

  • Das vom Gesetzgeber geforderte und von SdI verwendete Format für Rechnungen muss eingerichtet werden.
  • Sämtliche Rechnungen müssen elektronische Unterschriften haben.
  • Alle Geschäftspartner, die für eine elektronische Rechnungsübermittlung in Frage kommen, müssen entsprechend registriert werden.
  • Die relevanten Kommunikationspfade müssen vorab definiert werden.
  • Jede Rechnung muss elektronisch archiviert werden. Diese Archivierung muss zusätzlich die Anforderungen der italienischen Regierung erfüllen.

 

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bzw. bei dessen Vorbereitung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen gerne!