Seit Juli 2017 wurde in Spanien das Gesetz zum Umgang mit Mehrwertsteuern verändert, das seit über 30 Jahren bestand. Demnach gelten nun neue Regeln für einige Steuerzahler. Um die gesetzlichen Vorgaben exakt umzusetzen bietet die SAP das sogenannte SAP SII an.

Was ist SAP SII?

SII steht für „Suministro Inmediato de Información“, was so viel  wie „sofortige Bereitstellung von Informationen“ bedeutet. Die Lösung der SAP bezieht sich auf die Gesetzesänderung in Spanien, nach welcher Informationen über zu zahlende Steuern binnen vier Tagen an die zuständigen Behörden übermittelt werden müssen.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sämtliche relevanten Daten in Bezug auf die Mehrwertsteuer in einem speziellen Online-System bereitgestellt werden müssen.

Um also die Vorgaben des Gesetzgebers zu erfüllen, müssen von den betroffenen Unternehmen folgende Bücher geführt werden:

  • Ausgangsrechnungen
  • Eingegangene Rechnungen
  • Auflistung der Investitionsgüter
  • Auflistung für besondere innergemeinschaftliche Transaktionen

Diese Informationen müssen vom Steuerzahler den Behörden bereitgestellt werden. Der Informationsaustausch erfolgt dabei web-basiert durch XML-Dateien. Werden die erforderlichen Daten nicht bzw. unzureichend zur Verfügung gestellt, ist mit hohen Strafen zu rechnen.

Wann müssen die Informationen bereitgestellt werden?

Ausgangsrechnungen

Wichtig hierbei ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Sämtliche Güter und Dienstleistungen, die erbracht werden, müssen in jedem Fall vor dem 16. des jeweiligen Kalendermonats erbracht worden sein, um die entsprechende SII Frist zu erfüllen.

Eingangsrechnungen

Auch für Eingangsrechnungen gilt generell eine Frist von vier Kalendertagen nach buchhalterischer Erfassung.

 

Generell ist ebenfalls zu beachten, dass die „Vier-Tage-Regel“ in der zweiten Hälfte von 2017 auf 8 Tage erweitert werden sollte. Die Übergangsfrist für diese Gesetzesänderung endet am 31.12.2017, ab dann muss binnen 8 Tage gemeldet werden.

Wer ist betroffen?

Von dieser Gesetzesänderung betroffen sind in erster Linie folgende Gruppen:

  • Große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 6.010.121,04 €
  • Unternehmen, die die Möglichkeit auf monatliche Rückzahlung nutzen (REDEME)
  • Unternehmen, die eine sogenannte VAT-Gruppe bilden (mehrere Unternehmen gelten als ein Steuerzahler)
  • Zusätzlich können sich alle anderen Unternehmen auf freiwilliger Basis für SII anmelden

Da es sich bei diesem Thema um ein durchaus komplexes handelt, ist es empfehlenswert, sich bei Fragen oder unklaren Punkten mit entsprechenden Experten in Verbindung zu setzen. Sollten Sie Fragen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Funktionen von SERKEM in Bezug auf SII:

Alternativ können wir Sie natürlich auch bei der Implementierung des gesamten SAP-Add-Ons unterstützen, welches allerdings lizenzpflichtig ist.