Im April diesen Jahres startete das Projekt Making Tax Digital der Regierungseinrichtung HMRC in Großbritannien. Dabei soll in erster Linie der Prozess der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen digitalisiert werden. Worauf Sie achten müssen und welche Änderungen das Gesetz genau vorsieht, haben wir übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Zielsetzung von „Making Tax Digital“

In vielen Ländern auf der Welt wird der Bereich Umsatzsteuer immer weiter digitalisiert. Die entsprechenden Umsatzsteuererklärungen können somit in vielen Fällen über digitale Programmierschnittstellen an die zuständigen Finanzbehörden übermittelt werden und das teilweise sogar in Echtzeit.

Die britische Regierung, in Form der Steuerbehörde ihrer Majestät HMRC, hat sich nun auch diesem Trend angeschlossen und ein entsprechendes Projekt zur Digitalisierung des Umsatzsteuersystems gestartet. Das Projekt mit dem Namen „Making Tax Digital“ schreibt also vor, dass Umsatzsteuererklärungen ausschließlich über spezielle Schnittstellen an das HMRC übermittelt werden dürfen.

Dabei werden für das erste Jahr, durch die Minderung von administrativem Aufwand und Personalkosten, Mehreinnahmen in Höhe von 625 Mio. Pfund erwartet.

Definition

Her Majesty’s Revenue and Customs (HMRC) ist die Einrichtung in Großbritannien, die für Themen wie die Erhebung von Steuern, Überwachung von bestimmten staatlichen Zuschüssen oder auch den nationalen Mindestlohn zuständig ist. Sie ist somit die zentrale Anlaufstelle für alle steuerrechtlichen Fragen.

Änderungen im Überblick

Die ersten Änderungen des Projekts traten bereits zum 01.04.2019 in Kraft. Betroffen sind davon aktuell alle in Großbritannien registrierten Unternehmen, die eine Umsatzgrenze von 85.000 Pfund überschreiten.

Unternehmen müssen also im Rahmen von „Making Tax Digital“ folgende Schritte befolgen:

  • Es müssen digitale Links zur Verknüpfung von Programmen und Dateien eingefügt werden
  • Sämtliche relevanten Transaktionen müssen digital erfasst werden
  • Spezielle Application Programming Interface (API) Schnittstellen sowohl zur Übertragung von Daten an das HMRC als auch zum Empfang von Daten müssen eingerichtet werden

 

Umsetzung

Um eine entsprechende Verbindung zum HMRC herzustellen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen besteht die Möglichkeit, die relevanten Daten von Erklärungen direkt über die verwendete Buchhaltungssoftware an die Behörde zu übermitteln. Dafür ist eine integrierte Programmierschnittstelle nötig, die vom Hersteller der Software entsprechend eingefasst worden sein muss.

Jedoch wird dies nur in Ausnahmefällen möglich sein, da manuelle Anpassungen meist nicht innerhalb der Buchführung erfolgen, sondern erst im Nachhinein. Die Buchhaltungssoftware erstellt also in den meisten Fällen nur eine Art Umsatzsteuerreport, welcher dann verwendet werden kann, um die finale Umsatzsteuererklärung zu erstellen. Dies passiert allerdings durch ein weiteres Programm.

Verwendung in SAP

Wird ein SAP-System zur Abwicklung von buchhalterischen Prozessen wie beispielsweise der Umsatzsteuererklärung verwendet, so kann man direkt aus dem SAP heraus eine entsprechende Meldung erzeugen und diese an die Behörde weiterleiten.

Einerseits sind derartige Lösungen über SAP S/4HANA abbildbar, andererseits kann auch ein herkömmliches ECC verwendet werden, wenn eine S/4-Umgebung noch nicht zur Verfügung stehen sollte. Weitere Informationen zur Umsetzung auf SAP ECC können Sie folgendem Hinweis entnehmen:  2679399.

Die Anbindung des SAP-Systems erfolgt über das sogenannte Advanced Compliance Reporting zusammen mit der SAP Cloud Platform. Vorausgesetzt ist hierfür allerdings das ECC 606 (EHP6). Ist eine solche Verbindung eingerichtet, können relevante Daten direkt über eine sichere API-Schnittstelle an das HMRC übermittelt werden. Zusätzlich wird automatisch eine Empfangsbestätigung an Sie zurück übermittelt.

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung von „Making Tax Digital“ auf Ihrem SAP-System benötigen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.