DEÜV Meldungen mit falscher RV-Nummer (Rentenversicherungsnummer), die bereits an die Krankenkassen übertragen worden sind, können nicht storniert werden.
Das Programm RPCD3VD0 erzeugt keine Stornierungen aufgrund einer Änderung der RV-Nummer.
Krankenkassen sollten Meldungen mit einer falschen RV-Nummer abgelehnt haben, da diese Meldung für Sie nicht zuordenbar ist. Dies wiederum bedeutet auch, dass eine Stornomeldung nicht angenommen werden sein dürfte.
Laut Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) dürfen aufgrund einer Änderung der RV-Nummer keine Stornierungen versendet werden.
Eine Stornomeldung könnte zu Verwirrung führen, sollte die falsche RV-Nummer zu einer existierenden Person zugeordnet werden können. Angenommen der Arbeitgeber dieser Person schickt zeitgleich eine DEÜV Meldung, anschließend erhält die Krankenkasse eine Stornierung. Es könnte dann nicht unterschieden werden, welche der beiden DEÜV Meldungen nun storniert werden müsste.
SAP empfiehlt folgende Vorgehensweise:
- Klärung mit Krankenkasse: Sachverhalt und weitere Schritte mit der zuständigen Krankenkasse absprechen
- Status ändern: die Meldung mit der falschen RV-Nummer auf abgelehnt setzen
- Stammdaten korrigieren: die korrekte RV-Nummer muss in IT0013 eingetragen werden
- Meldung versenden: Report RPCD3VD0 erzeugt nun eine neue Meldung mit der richtigen RV-Nummer für den Mitarbeiter
Hinweis 1483262 – Keine Stornierung von DEÜV Meldungen bei falscher RV-Nummer