Am 8.Mai 2018 um 00:00 Uhr ändert sich die zuständige Datenannahmestelle für die AOK Sachsen-Anhalt auf das ARGE AOK-Rechenzentrum (Betriebsnummer 93951443). Die bis jetzt verwendete Datenannahmestelle gkvi informatik (Betriebsnummer 2606914) ist ab 23:59 Uhr am 07.05.2018 nicht mehr gültig. Die eingehenden Daten werden abgewiesen. In diesem Beitrag fassen wir für Sie die Informationen aus dem SAP-Hinweis 2606914 zusammen.

Die Annahmestelle wird bei allen SV-Meldeverfahren mit dem letzten Tag der aktuellen Abrechnungsperiode ermittelt. Die einzige Ausnahme sind die Entgeltersatzleistungen (EEL) . Die EEL-Meldungen  werden täglich erstellt und die Annahmestelle wird darüber hinaus mit dem aktuellen Systemdatum ausgewählt. Deshalb müssen die Meldungen, die am 07.05.2018 erzeugt werden, noch am selben Tag verschickt werden.

Alle Unternehmen, die ihre Abrechnung sowie die Folgeaktivitäten für die Abrechnungsperiode 04/2018 Ende April oder Anfang Mai durchführen, müssen beachten, dass aus der entsprechenden Tabelle der Dateneintrag bis 30.04.2018 als gültige Annahmestelle bestimmt wird. Demnach ist es erforderlich, dass alle an die AOK-Sachsen-Anhalt ausgehenden SV-Meldungen bis zum 07.05.2018 23:59 versendet werden. Alle nach der Frist eingehenden Meldungen werden von der gkvi informatik abgewiesen. In diesem Fall muss vor der erneuten Meldungserstellung die neue Datenannahmestelle manuell in das System übernommen werden.

Wenn die Unternehmen vorfristig im April oder sehr zeitig im Mai für die Periode 05/2018 abrechnen, wird der Tabelleneintrag mit dem Datum 31.05.2018 bereits für die Bestimmung der neue Annahmestelle ARGE AOK-Rechenzentrum ausgewählt. Die Meldungen dürfen aber nicht vor dem 08.05.2018 verschickt werden, da sie ansonsten abgelehnt werden.

 

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