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SERKEM HCM-Newsletter

SERKEM informiert Termine bis 2012
Aktuelle Themen und Änderungen zum Jahreswechsel
Inhaltsverzeichnis
Steuer     Neuer Programmablauf     Lohnsteuerbescheinigung     Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Sozialversicherung     Rechengrößen in der Sozialversicherung     DEÜV - Verkürzung der Abgabefrist für Jahresmeldungen     Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) - neue Datensatzversion     Beitragsnachweis - neue Datensatzversion     Redesign Beitragsnachweis - Ausgangsverfahren Statistik     Schwerbehindertenanzeige Arbeitgeber     Z4-Meldungen von Gehalts- und Rentenzahlungen Behördenkommunikation: Datenaustausch mit den Krankenkassen Betriebliche Altersversorgung (BAV): Rentenbezugsmitteilungen - neue Version Formularwesen: Anpassung des Lohnkontos Reisekostenreform: Neue Sachbezugswerte Links & Downloads
Steuer
Neuer Programmablauf
Für die Steuerberechnung ab 2014 wird ein neuer Programmablaufplan mit folgenden Änderungen (BMF - veröffentlichter Entwurf vom 08.10.2013) ausgeliefert.
  • Anhebung des Grundfreibetrags auf 8354 Euro
  • Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
  • Anhebung des Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung auf 56%
Da die Gesetzgebung bezüglich der Steuerberechnung noch nicht abgeschlossen ist, sind noch Änderungen möglich. Kontakt
Lohnsteuerbescheinigung
Es wird ein neues Formular HR_DE_LSTB_14 ausgeliefert. Für die Erstellung der Daten für Bescheinigungszeiträume ab 2014 gelten folgende Änderungen:
  • Es wird nur noch die Bescheinigungsart ELStAM erstellt. Die besondere Lohnsteuerbescheinigung entfällt.
  • Das Kennzeichen M wird gemäß der Reisekostenreform auf der Lohnsteuerbescheinigung erzeugt.
  • In Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) wird zurückgeforderter Arbeitslohn, der im Zuflussjahr ermäßigt besteuert wurde, bescheinigt. In Zeile 24-26 (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) werden bei freiwillig und privat Versicherten immer die vollen Beiträge und Zuschüsse angegeben, auch wenn steuerfreier Arbeitslohn vorliegt. Kontakt
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Da mit der Dezemberliste Anfang Januar noch viele ELStAM Sätze fürs Vorjahr geschickt werden, empfehlen wir ausdrücklich für die nachfolgende Abrechnung entweder für alle Arbeitnehmer das Steuerjahr offen zu halten oder für die Arbeitnehmer, für die ein ELStAM Satz fürs Vorjahr kommt, das Steuerjahr wieder zu öffnen!
Mehr Informationen zum Thema „der erste Jahreswechsel mit ELStAM“ erhalten Sie von uns. Kontakt
Sozialversicherung
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Zum 01.01.2014 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung. Kontakt
DEÜV - Verkürzung der Abgabefrist für Jahresmeldungen
Die Frist für die Abgabe der Jahresmeldungen für das Vorjahr wird vom 15. April des Folgejahres auf den 15. Februar vorgezogen (BUK-Neuorganisationsgesetz). Einmalzahlungen, die aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen sind, werden per Sondermeldung (Abgabegrund 54) für das Vorjahr gemeldet.
Das Eingabefeld "Zuschuss Mutterschaftsgeld" im Erstattungsverfahren AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) bei der Verwendung des Infotyps "Elektronischer Datenaustausch" (0700) mit Subtyp "DBZU" (AAG Mutterschaft) fällt weg. Die Ermittlung dieses Feldes erfolgt entweder vollmaschinell in der Abrechnung oder in dem Infotyp "Wiederkehrende Be-/Abzüge" (0014) bzw. in dem Infotyp "Ergänzende Zahlung" (0015) mit einer Vorgabe eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Musterlohnart O450). Bei beiden Alternativen sind Aktivitäten zum Jahreswechsel notwendig. Kontakt
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) - neue Datensatzversion
Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch Erstattungsanträge in der neuen Datensatzversion 03 übertragen werden. Aufgrund der bevorstehenden Umstellung auf die SEPA-Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften zum 01.02.2014 hat der GKV-Spitzenverband die Grundsätze und die Verfahrensbeschreibung entsprechend angepasst. Folgende Änderungen wurden daher am Datenbaustein DBBV (Bankverbindung) vorgenommen:
  • Die Felder für IBAN und BIC werden zu Mussfeldern.
  • Die bisherigen Mussfelder Kontonummer (KTO) und Bankleitzahl (BLZ) werden zu Reservefeldern, die nicht mehr gefüllt werden. Kontakt
Beitragsnachweis - neue Datensatzversion
Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch Beitragsnachweise in der neuen Datensatzversion 10 übertragen werden. Beachten Sie, dass diese Änderungen unbedingt vor der Erstellung des Beitragsnachweises für den Januar 2014 enthalten sein müssen. Kontakt
Redesign Beitragsnachweis - Ausgangsverfahren
Aufgrund des zukünftigen Meldeverfahrens "Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" wurde ein Redesign des Beitragsnachweises nötig. In diesem Meldeverfahren müssen die Beitragsnachweise so gemeldet werden, wie sie ursprünglich erstellt und übermittelt wurden. Dies setzt eine Speicherung der Beitragsnachweise auf der Datenbank anstelle in einer TemSe-Datei voraus. Ein Umstieg auf das neue Verfahren ist bis Juni 2014 erwünscht. Wenn keine neue Datensatzversion kommt, wäre eine Unterstützung des alten Prozesses bis Ende 2014 möglich. Kontakt
Statistik
Schwerbehindertenanzeige Arbeitgeber
Im Report "Anzeige gem. §80 Abs. 2 SGB IX" (Schwerbehinderte Mitarbeiter) wurden aufgrund der SEPA-Umstellung zum 01.02.2014 einige Anpassungen vorgenommen. Kontakt
Z4-Meldungen von Gehalts- und Rentenzahlungen
Zahlungen an und von Gebietsfremden sind nach der Deutschen Außenwirtschaftsverordnung an die Deutsche Bundesbank zu melden, wenn sie über 12500 EUR betragen. Der Report RPCZ4VD0 wertet die Überweisungsdaten (Tabelle BT) der Abrechnungsergebnisse aus und erzeugt aus den relevanten Daten CSV-Dateien mit Z4-Meldungen. Diese könnten (analog zu den FI-Reports) im AMS-Portal der Deutschen Bundesbank hochgeladen werden.
Um diese Funktionalität zu nutzen, sind vorab Customizingaktivitäten durchzuführen. Kontakt
Behördenkommunikation (B2A)
Datenaustausch mit den Krankenkassen
Ab dem 01.01.2014 können nur noch Zertifikate mit SHA-256 beantragt werden. Vor diesem Stichtag beantragte Zertifikate gelten weiterhin und sind noch bis zum Ablauf gültig. Kontakt
Betriebliche Altersversorgung (BAV)
Rentenbezugsmitteilungen - neue Version
Gemäß Version 14.00.00 des "Kommunikationshandbuchs Mitteilungspflichtige“ gibt es bei der Erstellung der MZ01-Meldungen im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens folgende Änderung: Ab dem Leistungsjahr 2013 ist bei erstatteten Beiträgen mit der Art des Betrages 04 oder 06 die Angabe zum Beginn der Zahlung und zum Ende der Zahlung nicht mehr erforderlich. Diese Änderung wird bei der Meldungserstellung mit dem Report "Meldungserstellung Rentenbezugsmitteilung" (RPCRBMD0_MZ01) ab dem Leistungsjahr 2013 berücksichtigt. Kontakt
Formularwesen
Anpassung des Lohnkontos
Aufgrund der neuen Lohnarten im Zusammenhang mit einer Einmalzahlung unter Märzklausel bei behinderten Menschen und Umlagen bei variablen Entgeltbestandteilen wurde das Lohnkonto ergänzt. Kontakt
Reisekostenreform
Neue Sachbezugswerte
Zum 01.01.2014 ändern sich die Sachbezugswerte für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten und Unterkünfte und daraus abgeleitet die Werte für Personalunterkünfte.
Detaillierte Informationen zu der Reisekostenreform erhalten Sie von uns. Kontakt
Links & Downloads
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themen (zum Abruf ist ein SAP-Passwort notwendig):
Reisekostenreform: neue Sachbezugswerte Download
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Download
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SERKEM ME2024-08-08T14:31:33+02:0018. Dezember 2013|Kategorien: Newsletter|
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